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YouTube und Affiliate-Links: Was erlaubt ist und was nicht? Diese Frage beschäftigt viele Content-Creator, die ihre Videos monetarisieren möchten. Die Verbraucherzentrale NRW hat 2021 zahlreiche YouTube-Videos analysiert und festgestellt, dass bei vielen Kanälen trotz vorhandener Affiliate-Links der Hinweis auf Werbung fehlte. Dies ist besonders problematisch, da einige dieser Kanäle eine hohe Anzahl an Abonnenten hatten und somit ein großes Publikum erreichen.

Affiliate-Links auf YouTube sind grundsätzlich erlaubt, sowohl in der Videobeschreibung als auch in Kommentaren oder als eingeblendete Karten. Weder YouTube noch das deutsche Recht verbieten diese Praxis. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die kommerzielle Absicht muss klar erkennbar sein, und der Link muss zu einem Partnerprogramm gehören, dessen Nutzungsbedingungen die Bewerbung über Videoplattformen nicht ausschließen. Diese Punkte werden häufig verletzt, oft aus Unwissenheit.

Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das in Paragraf 5a festlegt, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung erkennbar sein muss. Zudem fordert der Medienstaatsvertrag in Paragraf 22 für Video-Content, dass Werbung eindeutig vom übrigen Inhalt getrennt und als solche benannt wird. Für YouTube-Kanäle bedeutet dies konkret, dass der Hinweis “Werbung” oder “Anzeige” in der Beschreibung so platziert werden muss, dass er ohne Klick auf “Mehr anzeigen” sichtbar ist.

Ein Hinweis, der erst nach 15 Zeilen Fließtext folgt, wird als unzureichend versteckt angesehen und genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ob der Hinweis auch im gesprochenen Wort oder als Texteinblendung im Video selbst erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, tendieren jedoch dazu, bei deutlicher Produktnennung eine zusätzliche Kennzeichnung im Video zu verlangen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in den ersten Sekunden des Videos ein kurzes “Enthält Werbung” einblenden und diesen Hinweis am Ende noch einmal mündlich wiederholen. Dies kostet nur wenige Sekunden Schnittzeit, kann jedoch viele rechtliche Probleme vermeiden.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: Affiliate-Links.

YouTube selbst regelt Affiliate-Links nicht in den Community-Richtlinien, sondern in den Bestimmungen zur Monetarisierung. Grundsätzlich sind Links zu Partnerprogrammen erlaubt, solange sie nicht zu Inhalten führen, die gegen die eigenen Werberichtlinien verstoßen. Eine Demonetarisierung aufgrund reiner Affiliate-Links ist selten, kann jedoch vorkommen, wenn das beworbene Produkt gegen die Richtlinien verstößt oder wenn Nutzer den Kanal als irreführend melden.

Ein weiterer oft übersehener Punkt sind die Bedingungen der einzelnen Partnerprogramme. Manche Netzwerke schließen die Bewerbung über bestimmte Kanäle explizit aus. Vor dem ersten Video mit Produktlink sollte daher ein Blick in die Programmbedingungen des jeweiligen Partners geworfen werden. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Ausschluss aus dem Programm.

Technisch bringt YouTube eine Einschränkung mit sich, die viele erst spät bemerken: Links in der Beschreibung führen über einen Redirect, den YouTube selbst setzt. Dies kann das Tracking beeinflussen, insbesondere wenn der Nutzer über verschiedene Geräte kauft. Cookie-Laufzeiten variieren je nach Netzwerk und können zu Attributionsverlusten führen, wenn ein Kauf über einen YouTube-Link initiiert, aber erst Tage später auf einem anderen Gerät abgeschlossen wird.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: Keyword-Domain.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Affiliate-Links auf YouTube erlaubt sind, jedoch strengen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Content-Creator sollten sich dieser Vorschriften bewusst sein, um rechtliche Probleme und Abmahnungen zu vermeiden. Ein sorgfältiger Umgang mit der Kennzeichnungspflicht sowie ein Blick in die Partnerprogramm-Bedingungen sind unerlässlich.

Wenn Sie mehr über die rechtlichen Aspekte von Affiliate-Links auf YouTube erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen, sich auch auf [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/YouTube) über die Plattform zu informieren.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu rechtlichen Fragen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur die dazu befugten Personen leisten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Häufig gestellte Fragen

Sind Affiliate-Links auf YouTube erlaubt?

Ja, Affiliate-Links sind auf YouTube erlaubt, solange die kommerzielle Absicht klar erkennbar ist und die Links zu Partnerprogrammen gehören, die die Bewerbung über Videoplattformen nicht ausschließen.

Wie muss ich Affiliate-Links kennzeichnen?

Affiliate-Links müssen mit einem Hinweis wie “Werbung” oder “Anzeige” versehen werden, der ohne Klick auf “Mehr anzeigen” sichtbar ist.

Was passiert, wenn ich die Kennzeichnungspflicht ignoriere?

Das Ignorieren der Kennzeichnungspflicht kann zu Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere wenn der Kanal als irreführend wahrgenommen wird.

Gibt es spezielle Anforderungen für die Partnerprogramme?

Ja, viele Partnerprogramme haben spezifische Anforderungen, die beachtet werden müssen. Manche schließen die Bewerbung über bestimmte Kanäle aus.

Wie beeinflusst YouTube das Tracking von Affiliate-Links?

YouTube setzt einen Redirect für Links in der Beschreibung, was das Tracking beeinflussen kann, insbesondere wenn Nutzer über verschiedene Geräte kaufen.