Moin zusammen,
ich bin gerade dabei, verschiedene KI-Tools für Content-Erstellung zu testen und möchte einige davon über Affiliate-Links empfehlen. Jetzt stellt sich mir aber eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Seite:
Wenn ich beispielsweise einen Produktvergleich schreibe, den ich teilweise mit Claude oder ChatGPT vorbereite – muss ich das irgendwie kennzeichnen? Oder geht es nur um die Affiliate-Links selbst?
Und noch konkreter: Wenn ich z.B. eine Software-Empfehlung gebe, weil ich sie getestet habe, aber die Beschreibung wurde durch KI optimiert – ändern sich da die Kennzeichnungspflichten? Ich will ja absolut im grünen Bereich bleiben und keine rechtlichen Probleme bekommen.
Hat jemand von euch damit schon praktische Erfahrungen gemacht? Besonders interessiert mich, wie ihr das bei mehreren Affiliate-Links auf einer Seite handhabt – reicht eine allgemeine Kennzeichnung am Anfang oder muss jeder Link einzeln gekennzeichnet werden?
Danke schonmal für eure Gedanken!
Hans, das ist ne wichtige Frage. Also zur Praxis: Bei mir hat sich bewährt, dass ich jedem Affiliate-Link eine klare Kennzeichnung direkt davor setze – "*Affiliate-Link" oder "[Werbung]". Nicht nur am Anfang der Seite.
Zum KI-generierten Content: Soweit ich das verstanden habe, geht's rechtlich nur um die Offenlegung der Affiliate-Beziehung, nicht um KI-Nutzung bei der Texterstellung. Das ist ne andere Baustelle. Solange du kennzeichnest, dass es Werbung ist, sollte es passen. Aber würde dir raten, die Impressum und Datenschutz aktuell zu halten – manche Netzwerke haben da spezifische Anforderungen.
Also ich bin da systematischer vorgegangen: Bei den Netzwerken, mit denen ich arbeite (größtenteils Standard-Affiliate-Programme), ist die Anforderung meist dieselbe – die Werblichkeit muss erkennbar sein. Das bedeutet konkret: Klare Kennzeichnung vor oder bei jedem Link, idealerweise "*Werbung" oder "Affiliate-Link".
Zur KI-Optimierung: Das ist meines Erachtens rechtlich nicht relevant, solange du selbst getestet hast und keine falschen Aussagen machst. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich rein auf die finanzielle Beziehung – also dass du Geld verdienst, wenn jemand über deinen Link kauft.
Was ich noch wichtig finde: Unterscheide klar zwischen deinen eigenen Erfahrungen und reinen Beschreibungen. Wenn du schreibst "Ich habe Claude getestet und...", ist das deine Bewertung. Wenn der Text nur beschreibend ist, muss das auch erkennbar sein. Das ist auch ohne Rechtsfrage einfach ehrlich gegenüber Lesern. Bei Heatmap-Analysen habe ich das ähnlich gehandhabt – Daten vs. Interpretation klar trennen.