Hallo zusammen,
ich bin als pensionierter Jurist natürlich an der rechtlichen Seite des Affiliate Marketings interessiert. Meine Frage ist eher grundsätzlich: Wenn ich Affiliateprodukte über Social Media, Email-Listen oder andere Kanäle bewirbe – ohne eine eigene Website zu betreiben – gelten dann andere rechtliche Anforderungen? Impressum, AGB, Datenschutzerklärung?
Mir ist klar, dass die DSGVO relevant ist. Aber mich interessiert konkret: Bin ich rechtlich in einer anderen Position, wenn ich z.B. über LinkedIn oder Instagram Produkte empfehle, statt über eine Website? Muss ich transparenter kennzeichnen, dass es sich um Affiliate-Links handelt? Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Plattformen?
Und noch wichtiger: Wie dokumentiere ich Provisionen und Verdienste rechtssicher, wenn kein eigenes Business-Portal existiert?
Vielleicht haben einige von euch damit bereits praktische Erfahrung gemacht. Bin dankbar für konkrete Hinweise, nicht nur allgemeine Compliance-Tipps.