Seite wählen

Mehrere Netzwerke, ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mehrere Netzwerke, eine Nische – wie regelt ihr Exklusivitätsklauseln?

5 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
8 Ansichten
Werner-Huber
Beiträge: 15
Themenstarter
(@werner-huber)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#45]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer Situation, die mich ein bisschen ratlos macht und hoffe auf eure Erfahrungen.

Ich bin in einer Nische unterwegs und arbeite aktuell mit zwei Netzwerken zusammen, über die ich ähnliche Produkte eines bestimmten Advertiser-Segments bewerbe. Jetzt hat mich einer der Advertiser kontaktiert – über Netzwerk A – und möchte, dass ich seine Produkte exklusiv bewerbe, also nicht mehr die Konkurrenzprodukte über Netzwerk B. Im Gegenzug bietet er höhere Provisionen.

Meine Fragen:
Erstens: Ist so eine Exklusivitätsvereinbarung üblicherweise im Netzwerkvertrag schon irgendwo geregelt? Ich habe die AGBs ehrlich gesagt nicht bis ins letzte Detail gelesen.

Zweitens: Wenn ich mit Netzwerk B danach trotzdem weitermache, nur halt für andere Advertiser – ist das dann ein Problem?

Drittens: Schließt ihr solche Exklusivdeals grundsätzlich ab oder lehnt ihr das eher ab? Ich bin da hin- und hergerissen, weil mir die Flexibilität wichtig ist.

Ich habe das im Sommer ein bisschen mehr Zeit um das ordentlich zu klären, bevor im Herbst wieder mehr los ist. Würde mich über konkrete Erfahrungen freuen, nicht nur theoretische Einschätzungen.

Danke und Grüße
Werner-Huber


4 Antworten
Marcus88
Beiträge: 8
(@marcus88)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich kenn das Problem. Bin selbst schon zweimal mit sowas konfrontiert worden und hab beide Male abgelehnt – aus einem ganz einfachen Grund: Sobald du exklusiv bist, verlierst du deinen Verhandlungsspielraum. Der Advertiser weiß, dass du nicht mehr wechseln kannst (zumindest nicht ohne Vertragsbruch), und das verändert die Dynamik.

Was Markus oben sagt mit dem begrenzten Zeitraum find ich gut. Aber ich würde noch ergänzen: Schau dir an, wie groß der Provisionsunterschied wirklich ist, wenn du den entgangenen Traffic durch Netzwerk B gegenrechnest. Oft sieht das auf den ersten Blick gut aus, rechnet sich aber nicht wirklich.

Und zur AGBs-Frage: Die meisten Netzwerke haben da tatsächlich kaum was drin auf Publisher-Seite. Awin z.B. hat in ihren Publisher Terms nichts, das dir verbietet exklusive Deals mit Advertisern einzugehen – das ist deine Sache. Aber prüf das kurz nach, die Bedingungen ändern sich ab und zu.


Antwort
Markus_K_1986
Beiträge: 4
(@markus_k_1986)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich seh das etwas anders als TechMarc oben – nicht falsch was er schreibt, aber ich würde die grundsätzliche Frage stärker betonen: Lohnt sich Exklusivität für dich überhaupt?

Aus meiner Erfahrung mit Personal Branding weiß ich, dass Abhängigkeit von einem einzigen Advertiser strategisch riskant ist. Heute bietet er höhere Provisionen, morgen verschlechtert er die Konditionen und du sitzt da ohne Alternative. Das Argument "höhere Provision" klingt verlockend, ist aber oft kurzfristig gedacht.

Was ich immer empfehle: Wenn überhaupt, dann Exklusivität nur für einen klar begrenzten Zeitraum (z.B. 6 Monate) und mit einer Ausstiegsklausel falls der Advertiser die Provisionen senkt. Ohne sowas würde ich das nicht unterschreiben.

Die Frage ob Netzwerk B ein Problem macht – nein, das sollte es nicht sein, solange du dort andere Advertiser betreibst. Netzwerke haben daran kein Interesse dich einzuschränken.


Antwort
TechMarc_89
Beiträge: 9
(@techmarc_89)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Gute Frage, hab mich das bei meinem ersten Exklusivangebot auch gefragt. Kurz gesagt: Die meisten Netzwerk-AGBs regeln das nicht wirklich auf Publisher-Seite. Die Exklusivität ist in dem Fall eine separate Vereinbarung zwischen dir und dem Advertiser – nicht mit dem Netzwerk selbst. Das heißt, du solltest dir genau anschauen, was dieser Advertiser dir schriftlich schickt, und nicht einfach mündlich zustimmen.

Zu deiner zweiten Frage: Solange du Netzwerk B für andere Advertiser nutzt, ist das in aller Regel kein Problem. Die Exklusivklausel bezieht sich normalerweise auf den spezifischen Advertiser oder dessen Produktkategorie, nicht auf das Netzwerk als solches. Aber auch das kommt auf den genauen Wortlaut an.

Ich hab übrigens mal was zu ähnlichen Abgrenzungsfragen bei Gewerbe vs. Kleinunternehmerregelung gepostet – da geht es zwar um was anderes, aber das Thema "was steht eigentlich wo im Vertrag" ist ähnlich. Mein Rat: Immer alles schriftlich fixieren lassen, bevor du irgendwas zusagst.


Antwort
Dieter91
Beiträge: 12
(@dieter91)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz und knapp: Lass dir die Exklusivklausel unbedingt schriftlich geben und lies genau, ob sie auf Advertiser-Ebene oder auf Kategorieebene formuliert ist. Der Unterschied kann dich eine Menge Flexiblität kosten.


Antwort
Teilen: