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Wann wird Partnervermittlung selbst zur Abmahnfalle?

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Tobias B.
Beiträge: 17
Themenstarter
(@t-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#141]

Hallo zusammen,

ice arbeite ja hauptberuflich als PM und baue parallel gezielt Affiliate-Partnerschaften auf. Dabei merke ich, dass ich inzwischen auch andere Affiliates zusammenbring – quasi als Vermittler zwischen Netzwerken und Publishern.

Meine Frage: Wo verläuft die rechtliche Grenze zwischen normalem Affiliate-Marketing und dem, was das UWG als unlauteren Wettbewerb einstuft? Konkret geht's mir um diese Szenarien:

1. Ich empfehle einem Publisher ein Netzwerk – muss ich da offenlegen, dass ich selbst Provisionen verdiene?
2. Wenn ich Netzwerk-Manager aktiv unterstütze, ihre Programme bei Publishern zu platzieren – bin ich dann selbst verantwortlich für deren Marketing-Claims?
3. Bei Kooperationen ohne formalen Vertrag: Gelten Provisionsmodelle, die ich mündlich abspreche, rechtlich genauso wie vertraglich geregelte?

Ich will das effizient skalieren, aber nicht in eine Abmahnwelle laufen. Hat jemand praktische Erfahrung damit, wo genau die Gerichte da eine Linie ziehen?


2 Antworten
Markus W.
Beiträge: 3
(@funnelstarter23)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Das ist ne wichtige Frage! Ich bin noch relativ frisch im Geschäft, aber aus meinen Recherchen zum Thema Kooperationsverträge – da hatte ich vor kurzem ne größere Diskussion hier im Forum – zeichnet sich ab: Sobald du als Mittler agierst, werden die Transparenzanforderungen deutlich schärfer.

Bei Punkt 1: Ja, wenn du Provisionen verdienst und das dem Publisher NICHT klar machst, kann das als unlauterer Wettbewerb ausgelegt werden. Das ist ne Form der Verschleierung von wirtschaftlichen Interessen.

Bei Punkt 2: Das ist tückisch. Du bist zwar nicht 100% für fremde Claims haftbar, ABER wenn du aktiv deren Program bewirbst und falsche Aussagen kennst, könntest du mitgezogen werden.

Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich genauso bindend wie schriftliche – aber im Streitfall unmöglich zu beweisen. Würde ich definitiv nicht machen.

Mein Tipp: Schreib alle Vermittlungen schriftlich auf, offenbare deine Provisionen immer, und lass komplexere Netzwerk-Deals von nem Anwalt checken. Das kostet einmalig, spart dir aber später echte Probleme.


Antwort
Horst M.
Beiträge: 0
(@affiliatewisdomtracker67)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Guter Punkt, Tobias. Aus meiner Erfahrung über die Jahre: Die Gerichte schauen weniger auf die Vermittlung an sich – die ist normal und OK – sondern auf die fehlende Offenlegung. Das UWG sieht darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht.

Was ich dir konkret ans Herz legen würde:

**Schriftliche Basis:** Selbst wenn mündlich abgesprochen, immer ne Bestätigung per Mail schreiben ("Damit wir auf der gleichen Seite sind..."). Das ist dein Schutz.

**Provisionsoffenlegung:** Nicht verstecken. Wenn du Publisher mit Netzwerken verbindest UND selbst verdienst, sollte das mindestens in nem separaten Hinweis stehen. Klingt formal, ist aber das, was die Abmahn-Anwälte durchleuchten.

**Compliance-Checkliste:** Erstell dir eine, die du bei jeder neuen Partnerschaft durchgehst – reduziert dein Risiko massiv und spart Zeit beim Scaling.

Die gute Nachricht: Solange du transparent bist und schriftlich dokumentierst, ist Partnervermittlung absolut legal und lukrativ. Viele verdienen damit richtig gut.


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