Moin zusammen,
ich bin Stefan und steige nach einer längeren Pause wieder ins Affiliate-Marketing ein. Damals habe ich hauptsächlich mit Google Ads und einfachen Produktempfehlungen gearbeitet – war alles eher übersichtlich.
Jetzt möchte ich mit modernen Tools und KI wieder durchstarten, aber ich bin ehrlich gesagt verunsichert, was die rechtliche Seite angeht. Das UWG ist mir noch präsent, aber ich frage mich: Sind die Anforderungen an Kennzeichnung und Transparenz strenger geworden? Besonders bei KI-generierten Inhalten bin ich unsicher – muss ich da extra was beachten?
Und eine andere Frage: Bei meinen alten Kampagnen habe ich manchmal etwas aggressive Formulierungen wie "beste auf dem Markt" oder "Testsieger" verwendet. Das war damals normal. Heute lese ich überall von Abmahnwellen – gelten die auch rückwirkend auf alte Kampagnen, oder nur auf neue?
Wie geht ihr damit um? Und wo genau sind die größten Fallstricke, die Anfänger übersehen?
Stefan, aus meiner Sicht als Steuerberater muss ich sagen: Die UWG-Verstöße sind nicht nur eine rechtliche Frage, sondern können auch steuerliche Konsequenzen haben. Wenn eine Kampagne abgemahnt wird und du sie einstellen musst, wirkt sich das auf deine Einnahmeprognose aus – und das kann beim Finanzamt Fragen aufwerfen.
Das Wichtigste ist aber: Dokumentiere alles. Welche Links du wann und wie gekennzeichnet hast, welche KI-Tools du einsetzt, wie du QA-Prozesse handhabst. Falls es jemals zu einer Auseinandersetzung kommt, hilft dich das mehr als du denkst.
Das mit "beste auf dem Markt" würde ich heute streichen. Das UWG ist da sehr streng: Superlative brauchen einen Beleg. "Testsieger" ist nur okay, wenn es wirklich einen Test gibt und der öffentlich ist. Das war schon damals fragwürdig, nur nicht so konsequent durchgesetzt.
Hi Stefan, gute Fragen. Zu den KI-generierten Inhalten: Das ist tatsächlich ein Graubereich, den viele unterschätzen. Wenn Claude oder ChatGPT dir Produktbeschreibungen schreiben, musst du die trotzdem prüfen – die KI macht auch Fehler und kann unbewusst irreführende Claims einbauen. Deshalb: immer gegenlesen vor Veröffentlichung.
Zur Kennzeichnung – das Wichtigste: Bei jedem einzelnen Affiliate-Link oder zumindest in unmittelbarer Nähe ein klares "Werbung" oder "Affiliate-Link" setzen. Nicht nur im Disclaimer ganz unten verstecken, das reicht nicht mehr. Die Rechtsprechung ist da deutlich strenger geworden.
Zu deinen alten Kampagnen: Rückwirkend wird meist nichts, aber überprüf lieber deine aktiven Links und passe sie an. Besser jetzt proaktiv handeln als später eine Abmahnung bekommen. Was waren das denn für Kampagnen – über welche Kanäle?