Moin zusammen,
ich bin seit 5 Jahren in Gesundheitsnischen unterwegs und hab da gute Einnahmen aufgebaut. Jetzt bietet mir eines meiner Top-Netzwerke an, Provisionen teilweise in Krypto auszuzahlen – soll angeblich Gebühren sparen und schneller sein.
Bevor ich da zugreife, hätte ich gerne geklärt: Wie ordne ich das steuerlich ein? Zählt Krypto als Gewinn im Moment der Auszahlung (Kurs an dem Tag) oder erst wenn ich es verkaufe? Und muss ich da extra Nachweise führen für das Finanzamt – also Screenshots der Wallet oder so?
Auch interessiert mich: Gelten da andere Regeln als bei normalen Euro-Zahlungen? Und falls das Netzwerk später pleite geht und meine Coins weg sind – kann ich das als Verlust absetzen?
Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht oder sich dazu schlau gemacht?
Interessant, dass sowas jetzt auch im Affiliate-Bereich ankommt. Nach meiner Pause musste ich mich auch wieder mit modernem Kram auseinandersetzen – früher war alles einfacher mit Überweisung, haha. Aber zur Frage: Du solltest auf jeden Fall alles dokumentieren, was RechtsFux67 sagt, stimmt. Der Kurs-Nachweis ist echt wichtig, sonst wirds beim Finanzamt stressig.
Vorsicht hier: Ich bin skeptisch gegenüber Krypto-Auszahlungen von Affiliate-Netzwerken, weil da oft rechtliche Grauzonen entstehen. Deine Provisionen sind Betriebseinkommen, und wenn das Netzwerk dir Krypto auszahlt statt Euro, machst du damit auch einen Tausch. Das kann kompliziert werden bei der Dokumentation. Mein Tipp: Frag beim Netzwerk nach, ob die Krypto-Auszahlung eine offizielle, dokumentierte Serviceleistung ist oder eher experimentell. Dann hast du Sicherheit.
Gute Frage, Marcus. Aus meiner früheren juristischen Tätigkeit kann ich dir sagen: Das Finanzamt betrachtet Krypto-Zahlungen als steuerpflichtiges Einkommen am Tag der Auszahlung – relevant ist der EUR-Kurs an diesem Tag, nicht erst beim späteren Verkauf. Das ist wichtig für deine EÜR.
Du brauchst Nachweise: Kontoauszüge vom Netzwerk, die Wallet-Adresse dokumentieren und idealerweise Screenshots mit Datum und Kurs. Bei Totalverlust (Hack, Netzwerk-Pleite) kannst du das als Betriebsvermögensminderung absetzen, aber du brauchst dafür den Nachweis, dass das Geld weg ist – Polizeianzeige hilft da.
Mein Rat: Lass dich das vom Netzwerk schriftlich bestätigen, wie die Auszahlung dokumentiert wird. Und frag deinen Steuerberater – die meisten kennen das inzwischen.