Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit etwa einem Jahr mit Affiliate-Marketing und hab mittlerweile Partnerprogramme aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden laufen. Die Provisionen kommen also aus verschiedenen Ländern, und jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das rechnungstechnisch und steuerlich korrekt läuft.
Mein Steuerberater kennt sich leider nicht so gut mit Online-Business aus, und beim letzten Termin hab ich das Thema gar nicht richtig erklären können. Grundsätzlich: Muss ich als deutsche Affiliate an jeden ausländischen Merchant eine Rechnung stellen? Oder gilt das als B2B-Dienstleistung im EU-Binnenmarkt, wo das Reverse-Charge-Verfahren greift? Ich hab da ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer.
Zusätzlich frag ich mich, ob ich das in meiner Buchführung anders erfassen muss als normale deutsche Einnahmen. Also Fremdwährung, Wechselkurs-Unterschiede, sowas in der Richtung. Manche Programme zahlen in Euro, andere rechnen in lokaler Währung ab.
Bin als Kleinunternehmerin unterwegs, falls das relevant ist. Umsätze sind noch überschaubar, aber ich will das von Anfang an richtig machen, bevor es irgendwann ein Problem gibt.
Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir zumindest sagen, worauf ich achten soll? Danke schonmal!
Steuerberater wechseln, wie schon gesagt wurde. Einer der mit digitalen Geschäftsmodellen vertraut ist. Das lohnt sich wirklich, besonders wenn du wächst.
Muss ich TrafficSenior73 da ein bisschen widersprechen – zumindest in einem Punkt. Self-Billing ist zwar möglich, aber in der Praxis vereinbaren das die wenigsten kleineren Partnerprogramme tatsächlich schriftlich. Ich würde nicht einfach davon ausgehen dass das gilt nur weil man ein automatisches Abrechnungsdokument bekommt. Im Zweifelsfall lieber kurz beim Merchant nachfragen ob eine formelle Self-Billing-Vereinbarung vorliegt.
Ansonsten für die Buchführung: Lexoffice und sevdesk können beide mit Fremdwährungsrechnungen umgehen und machen den EZB-Kurs automatisch. Das spart ne Menge manuelle Arbeit wenn du das ordentlich erfassen willst.
Ich hab das mal anderswo im Forum am Rande erwähnt, aber hier passt es besser: Ich arbeite seit vielen Jahren mit ausländischen Partnerprogrammen zusammen und das Reverse-Charge-Thema hat mich anfangs auch verwirrt.
Was TrackingMaster47 schreibt stimmt im Grundsatz. Ich würde aber noch ergänzen: Schau dir die genauen Vertragsbedingungen deiner Partnerprogramme an. Manche Merchants, gerade aus den Niederlanden, haben eigene Abrechnungssysteme wo sie selbst die Gutschriften erstellen – sogenannte Self-Billing-Vereinbarungen. In dem Fall stellst du gar keine eigene Rechnung aus, sondern die senden dir ein Dokument das als Rechnung gilt. Das ist völlig legal, muss aber vertraglich vereinbart sein.
Zum Thema Kleinunternehmer: Das ändert nichts an deiner Pflicht, EU-Auslandsumsätze korrekt zu erfassen. Die tauchen trotzdem in deiner Steuererklärung auf, auch wenn keine USt fällig wird. Nicht vernachlässigen.
Das ist ein Thema das viele anfangs unterschätzen. Kurze Antwort: Ja, Reverse Charge greift grundsätzlich bei B2B-Leistungen innerhalb der EU, das heißt du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkst drauf 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'. Der Merchant in Österreich oder den Niederlanden schuldet dann die Steuer in seinem Land.
Aber – und das ist wichtig – als Kleinunternehmerin nach §19 UStG bist du eigentlich gar nicht verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen. Die Kleinunternehmerregelung hat aber bei EU-grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen ihre Tücken. Da gibt es seit ein paar Jahren Änderungen bzgl. OSS-Regelungen, die aber primär für B2C gelten. Für dein Szenario (B2B) sollte ReverseCharge normalerweise unproblematisch sein.
Wechselkurse: Für die Buchführung nimmst du immer den Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses, also wenn das Geld auf deinem Konto landet. Das EZB-Referenzkurs-Archiv ist da dein Freund.
Aber ehrlich gesagt: hol dir einen anderen Steuerberater. Einer der Online-Business kennt. Das ist bei deinen Fragen wirklich keine Option sondern Pflicht.