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Produkttests kostenlos bekommen – muss ich das irgendwo angeben?

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S.Weber28
Beiträge: 13
Themenstarter
(@s-weber28)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#24]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin und hoffe hier auf ein paar Erfahrungswerte.

Ich bekomme seit ein paar Wochen öfter Anfragen von Herstellern, ob ich deren Produkte kostenlos testen möchte, um dann eine Bewertung oder Review zu schreiben. Bisher habe ich das immer abgelehnt, weil ich nicht wusste, was rechtlich dabei zu beachten ist. Jetzt kommt aber gerade eine Anfrage für ein Produkt, das ich wirklich gut gebrauchen könnte und das auch thematisch gut zu meiner Seite passt.

Meine konkreten Fragen:
- Muss ich in meinem Review irgendwo schreiben, dass ich das Produkt kostenlos bekommen habe?
- Reicht ein kurzer Hinweis am Anfang oder Ende des Artikels, oder braucht es eine spezielle Formulierung?
- Gilt das auch, wenn ich gar keine direkte Provision für einen Kauf bekomme, sondern nur das Produkt selbst?
- Und was ist wenn ich das Produkt dann doch nicht so toll finde – muss ich trotzdem eine Review veröffentlichen, oder kann ich das Produkt einfach behalten und nichts schreiben?

Ich frage mich auch ob das steuerlich irgendwie relevant ist, also ob so ein kostenloses Testprodukt als Einnahme gilt.

Bin noch relativ neu dabei und will auf keinen Fall in eine rechtliche Falle tappen. Falls jemand damit Erfahrung hat oder einen guten Link kennt, wäre ich sehr dankbar.


4 Antworten
Markus_81
Beiträge: 15
(@markus_81)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz und knapp: ja, Kennzeichnung ist Pflicht, da gibt es keine Grauzone. Formulierung am Anfang des Textes, deutlich sichtbar, fertig. Alles andere was hier geschrieben wurde stimmt auch soweit – ich würde dem nichts weiter hinzufügen.


Antwort
Lisa M.
Beiträge: 10
(@lisa_92)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ergänzend zu Jurgen92 – ich hab mich damit vor ein paar Monaten auch intensiv beschäftigt, als ich überlegt hab ob sich saisonale Kooperationen für mich lohnen (hab dazu auch mal was im Saisonale Nischen Thread geschrieben).

Was ich noch ergänzen würde: die Kennzeichnung muss auch für mobile Nutzer sofort erkennbar sein, nicht erst nach dem Scrollen. Das klingt selbstverständlich, ist aber ein häufiger Fehler.

Und ich würde ehrlich gesagt nochmal drüber nachdenken, ob du das Produkt wirklich haben willst. Kostenlose Testsachen klingen super, aber wenn du danach eine negative Erfahrung machst und die Kooperation schon eingegangen bist, hast du ein Problem. Entweder du schreibst was Unehrliches, oder du verärgert den Hersteller. Beides doof.

Ich persönlich nehme nur noch Sachen an, bei denen ich schon vorher ziemlich sicher bin, dass ich sie gut finden werde.


Antwort
Jürgen K.
Beiträge: 9
(@jurgen92)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ja, du musst das auf jeden Fall kennzeichnen. Das ist in Deutschland über das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geregelt – vereinfacht gesagt: wenn du eine wirtschaftliche Gegenleistung bekommst, auch wenn das nur ein Produkt ist, gilt dein Beitrag als Werbung und muss entsprechend markiert sein.

Die Formulierung 'Dieser Artikel enthält Werbung. Das Produkt wurde mir kostenlos zur Verfügung gestellt.' oder ähnlich reicht in den meisten Fällen, wenn sie klar und gut sichtbar am Anfang steht – nicht irgendwo im Kleingedruckten am Ende.

Ob Provision fließt oder nicht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, ob eine kommerzielle Verbindung besteht, und die besteht sobald du ein kostenloses Muster annimmst.

Zur Steuerfrage: Ja, Sachzuwendungen können als Betriebseinnahmen gelten, wenn du gewerblich tätig bist. Den genauen Wert musst du dann angeben. Für sicherere Einschätzung dort aber wirklich einen Steuerberater fragen, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Und zur letzten Frage: rechtlich kannst du meistens nicht zum Veröffentlichen gezwungen werden, aber das hängt davon ab, ob du vorher irgendwas unterschrieben hast. Lies den Kooperationsvertrag genau durch bevor du zustimmst.


Antwort
MarkusH
Beiträge: 25
(@markush)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Was Jurgen schreibt stimmt soweit. Ich würd nur noch dazusagen: pass auf bei dem Punkt 'nichts schreiben und Produkt behalten'. Wenn du vorher einer Kooperation zugestimmt hast, auch mündlich oder per Mail, kann der Hersteller theoretisch auf Veröffentlichung bestehen oder das Produkt zurückfordern. Hab sowas schon ein paarmal gehört.

Also immer klären bevor du zusagst: gibt es eine Veröffentlichungspflicht, und was passiert wenn du das Produkt nicht empfehlen kannst?


Antwort
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