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Affiliate-Links kennzeichnen: Reicht ein Hinweis pro Seite?

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Markus K.
Beiträge: 7
Themenstarter
(@digitalprofi52)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#44]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit Jahren hauptsächlich mit E-Mail-Funnels und Infoprodukten, aber jetzt baue ich parallel ein paar Content-Seiten auf – und da stellt sich mir eine Frage, die mich ehrlich gesagt länger beschäftigt als ich zugeben möchte.

Bei der Kennzeichnung von Affiliate-Links auf normalen Webseiten bin ich mir nicht sicher, wie granular ich das handhaben muss. Konkret: Reicht ein allgemeiner Hinweis oben auf der Seite (oder im Footer), dass die Seite Affiliate-Links enthält? Oder muss jeder einzelne Link direkt beim Link selbst als Werbung oder Affiliate-Link gekennzeichnet sein?

Ich sehe das in der Praxis komplett unterschiedlich gehandhabt. Manche setzen einen Sternchen-Hinweis hinter jeden einzelnen Link, andere haben nur einen Hinweiskasten am Artikelanfang, und wieder andere verlassen sich auf eine allgemeine Disclosure-Seite, die irgendwo verlinkt ist.

Dazu noch: Gilt das für alle Plattformen gleich? Also Blog, Vergleichsseiten, Landingpages – macht da das Gesetz einen Unterschied? Und hat sich da durch die neuere Rechtsprechung in letzter Zeit was verändert, worüber ich Bescheid wissen sollte?

Für E-Mail bin ich da schon länger sensibilisiert, aber bei Content-Seiten fehlt mir der sichere Überblick. Freue mich über praktische Einschätzungen aus eurer Erfahrung.


3 Antworten
Markus B.
Beiträge: 3
(@markus_1973)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich sehe das aus der technischen Ecke und hab mir das für meine WordPress-Projekte mal genauer angeschaut. Vom Aufwand her ist die Link-für-Link-Kennzeichnung mit dem richtigen Plugin eigentlich kein großes Ding mehr – es gibt Lösungen, die das automatisch machen, sobald ein Link als Affiliate-Link hinterlegt ist. ThirstyAffiliates kann das zum Beispiel, da kannst du ein Label definieren das automatisch gesetzt wird.

Was ich beim Rumrecherchieren gemerkt hab: Ein reiner Footer-Hinweis wird tatsächlich von Gerichten oft als nicht ausreichend bewertet, weil Nutzer den schlicht nicht wahrnehmen. Das ist halt das Problem – rechtlich zählt, ob der Hinweis für den Durchschnittsleser erkennbar ist, bevor er klickt.

Bei meinen steuerlichen Fragen damals hab ich gelernt: Im Zweifel lieber einen Anwalt kurz drüberschauen lassen. Eine Stunde Beratung ist günstiger als eine Abmahnung.


Antwort
Klaus H.
Beiträge: 8
(@klaus_1952)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz gesagt: Ein allgemeiner Hinweis irgendwo auf der Seite reicht nach aktuellem Stand nicht wirklich aus – zumindest nicht, wenn du auf der sicheren Seite sein willst.

Die Gerichte haben das in den letzten Jahren zunehmend enger ausgelegt. Der Hinweis muss dort stehen, wo der Leser den Link auch sieht. Das heißt konkret: ein Hinweis am Artikelanfang (gut sichtbar, nicht nur im Footer) ist deutlich besser als eine versteckte Disclosure-Seite. Noch sicherer ist die direkte Kennzeichnung am Link selbst – also Sternchen mit Erklärung oder ein kleines "[Anzeige]"-Label.

Bei Vergleichsseiten ist das nochmal sensibler, weil da die kommerzielle Absicht noch offensichtlicher ist. Ich handhabe das auf meinen Traffic-Seiten so, dass jeder Link ein Sternchen bekommt und am Anfang des Artikels ein erklärender Satz steht. Doppelt gesichert, kostet kaum Zeit.

Ich hab dazu mal im Deeplink-Thread am Rande was erwähnt – da ging es zwar um internationale Links, aber das Kennzeichnungsthema kam auch kurz auf. Grundsätzlich gilt: lieber eine Kennzeichnung zu viel als eine zu wenig.


Antwort
H.Weber
Beiträge: 12
(@h-weber)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich würd das ehrlichgesagt nicht zu kompliziert machen. Die Kernregel ist simpel: Der Leser muss VOR dem Klick wissen dass es ein Affiliate-Link ist. Alles andere ist Auslegungssache.

Ob du das mit Sternchen, "[Werbung]", oder einem Kasten am Artikelkopf machst – solange es gut sichtbar und unmissverständlich ist, bist du in der Praxis auf der sicheren Seite. Was definitiv nicht reicht: irgendwo ganz unten auf einer Unterseite.


Antwort
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