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Affiliate-Links kennzeichnen nach 8 Jahren Pause – hat sich was geändert?

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R.Hoffmann37
Beiträge: 2
Themenstarter
(@r-hoffmann37)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#48]

Hallo zusammen,

ich bin nach einer ziemlich langen Pause (ca. 8 Jahre) wieder ins Affiliate Marketing eingestiegen und versuche gerade, mich auf den aktuellen Stand zu bringen. Damals war das Thema Kennzeichnungspflicht noch relativ überschaubar – ein kurzer Hinweis irgendwo auf der Seite, und fertig. Ich habe das Gefühl, dass sich da inzwischen einiges verändert hat, bin mir aber nicht sicher wie viel.

Konkret geht es mir um ein Content-Projekt, das ich gerade neu aufbaue – Produktempfehlungen in einer bestimmten Nische, hauptsächlich über einen Blog. Meine Fragen:

1. Muss jeder einzelne Affiliate-Link direkt daneben als solcher gekennzeichnet sein, oder reicht ein Hinweis am Anfang oder Ende des Artikels?
2. Gilt das gleiche für eingebettete Buttons oder Bilder mit Affiliate-Link?
3. Hat sich durch neuere Urteile oder Gesetze in den letzten Jahren grundlegend was verändert, worüber ich Bescheid wissen sollte?

Ich möchte das von Anfang an sauber aufziehen, gerade weil ich auf längere Sicht plane und keine Abmahnung riskieren will. Habe jetzt ein paar Stunden recherchiert, aber die Quellen widersprechen sich teils erheblich – deswegen frage ich lieber hier nach Erfahrungswerten aus der Praxis.

Freue mich über jeden Hinweis, gerne auch PMs wenn jemand an gemeinsamen Projekten interessiert ist.

Robert


2 Antworten
Gerhard M.
Beiträge: 4
(@gerhard_1956)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hallo Robert, willkommen zurück! Ich bin zwar kein Jurist, aber ich recherchiere solche Sachen sehr gründlich bevor ich irgendwas starte – das gehört bei mir zum Prozess.

Was ich bei meinen eigenen Analysen festgestellt habe: Die gängige Praxis in Deutschland ist inzwischen, dass der Hinweis möglichst nah am Link selbst stehen sollte, also nicht nur irgendwo am Seitenende. Gerichte haben in den letzten Jahren bei einigen Fällen sehr genau hingeschaut, ob ein Nutzer den Hinweis überhaupt noch wahrnimmt, bevor er auf den Link klickt.

Bei Bildern mit Affiliate-Link würde ich einen Hinweis direkt darunter oder im Alt-Text zumindest erwägen – obwohl das letztere rechtlich nicht abschließend geklärt ist soweit ich weiß.

Für eine wirklich belastbare Aussage würde ich dir aber empfehlen, das kurz von einem Anwalt oder über einen der günstigen Rechtsberatungsdienste für Selbstständige prüfen zu lassen. Für einen langfristigen Aufbau sind die paar Euro das wert.


Antwort
Marc F.
Beiträge: 6
(@datamarc_1987)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich schau das bei neuen Projekten immer sehr systematisch an, daher kurz meine Einschätzung:

Die entscheidende Frage ist nicht nur was rechtlich gerade Stand der Dinge ist, sondern auch wie Netzwerke selbst das in ihren AGB regeln. Amazon zum Beispiel hat eigene Vorgaben zur Kennzeichnung, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Wenn du die nicht einhältst riskierst du den Rauswurf aus dem Programm – unabhängig davon ob du juristisch sauber bist.

Ich nutze für solche Grundsatzfragen gerne auch KI-Tools zur ersten Orientierung, hab das zum Beispiel auch bei der Wettbewerberanalyse mit KI so gehandhabt – als Einstieg gut geeignet, aber danach braucht es immer noch eine manuelle Verifikation.

Zur konkreten Frage: Kennzeichnung direkt am Link ist Pflicht, nicht optional. "Werbung" oder "Anzeige" werden akzeptiert, "Affiliate-Link" ebenfalls. Der Hinweis muss vor dem Klick sichtbar sein, nicht erst danach.


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