Hey zusammen,
ich plane gerade für die nächsten Wochen eine kleine Sommerkampagne auf meinem Blog und hatte die Idee, ein Gewinnspiel zu veranstalten um mehr Traffic und Newsletter-Anmeldungen zu generieren. Der Preis wäre ein Produkt eines meiner Affiliate-Partner (die haben mir angeboten, was beizusteuern).
Jetzt frag ich mich aber, ob das überhaupt so einfach ist. Ich hab keine Ahnung ob ich sowas formal anmelden muss, ob es irgendwelche Teilnahmebedingungen geben muss die rechtssicher sind, und was das mit dem Datenschutz auf sich hat wenn ich die E-Mail-Adressen der Teilnehmer einsammle.
Auch nicht sicher ob ich transparent machen muss dass der Preis vom Affiliate-Partner kommt, oder ob das unter Werbung fällt und entsprechend gekennzeichnet sein muss. Ich will das alles korrekt machen, aber ich find im Netz gar keine einheitlichen Infos dazu – manches davon aus 2019 oder so, nützt mir ja kaum was.
Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Gewinnspiel rechtssicher aufsetzen als Affiliate-Betreiber? Was sind die Mindestanforderungen die ich wirklich brauche?
Danke schonmal!
Kurze Ergänzung zu NetworkPro47: Die doppelte Opt-in Pflicht beim Newsletter ist wirklich nicht verhandelbar. Hab das mal nicht sauber getrennt und das war unnötiger Stress. Einmal richtig machen spart viel Ärger.
Ich hab mich mit dem Thema Gewerbeanmeldung und Rechtliches schon länger beschäftigt (war auch im Thread zu Gewerbeanmeldung bei ersten Affiliate-Einnahmen aktiv), und was ich dabei gelernt habe: die rechtliche Seite ist im Affiliate-Bereich oft verzahnter als man denkt.
Zum Gewinnspiel konkret: NetworkPro hat das gut zusammengefasst. Was ich noch ergänzen würde – schau dir auch an, auf welcher Plattform du das Gewinnspiel bewirbst. Instagram, Facebook etc. haben alle eigene Promotion-Richtlinien die du zusätzlich einhalten musst, sonst riskierst du eine Sperrung des Accounts. Das hat zwar nichts mit deutschem Recht zu tun, aber ist genauso schmerzhaft.
Und zum Punkt Kennzeichnung: Ich würde das nicht unterschätzen. Selbst wenn der Affiliate-Partner nur den Preis stellt und du keine direkte Provision bekommst, kann eine kommerzielle Beziehung bestehen die kennzeichnungspflichtig ist. Im Zweifel lieber mehr kennzeichnen als zu wenig – die Abmahnwelle ist zwar etwas ruhiger geworden, aber ganz vorbei ist sie nicht.
Das Thema kenn ich ein bisschen aus der Praxis. Grundsätzlich brauchst du in Deutschland für ein normales Online-Gewinnspiel keine behördliche Anmeldung, solange keine Teilnahmegebühr verlangt wird – das ist der entscheidende Punkt. Sobald Geld fließt um mitzumachen, wird's komplizierter (dann Stichwort Glücksspielrecht).
Was du auf jeden Fall brauchst:
- Teilnahmebedingungen (Laufzeit, Gewinn, Ausschluss von Mitarbeitern etc.)
- Datenschutzhinweis speziell fürs Gewinnspiel (Zweck der Datenerhebung, wie lange du die Mails speicherst)
- Klare Trennung: wer Newsletter will muss das separat aktiv ankreuzen, darf kein Pflichtfeld sein für die Teilnahme
Zur Kennzeichnung: Wenn der Preis vom Affiliate-Partner kommt und du dafür irgendwie eine Gegenleistung bekommst (auch indirekt, z.B. mehr Sichtbarkeit für den Partner), dann ist das Werbung und muss auch so gekennzeichnet werden. Das ist inzwischen recht eindeutig, auch nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung.
Ich würde dir empfehlen, zumindest einmal kurz bei einem Anwalt vorbeizuschauen wenn du das professionell aufziehen willst – ein Abmahner findet schnell eine Lücke in schlecht formulierten Teilnahmebedingungen.
Muss ich kurz einhaken weil ich das etwas anders sehe als die anderen hier: Die Empfehlung "kurz zum Anwalt" klingt einfach, kostet aber schnell 200-400€ für eine Erstberatung. Für viele hier im Forum ist das unverhältnismäßig wenn das Gewinnspiel sowieso eine kleine Sommeraktion ist.
Es gibt inzwischen gute kostenlose Mustervorlagen für Teilnahmebedingungen von Verbraucherschutzorganisationen oder auch vom IT-Recht Kanzlei Blog. Die sind aktuell genug und decken die Grundfälle ab. Solange du kein riesiges Preisgeld auslotest und die DSGVO-Basics (double opt-in, Datenschutzerklärung anpassen, Zweckbindung) einhältst, ist das Risiko bei einem normalen kleinen Blog-Gewinnspiel überschaubar.
Ich würd mir mehr Gedanken machen um die Frage ob dein Affiliate-Partner überhaupt erlaubt dass du sein Produkt als Gewinnspielpreis nutzt – manche Programme haben da Einschränkungen in den AGB die kaum jemand liest.