Hallo zusammen,
ichmal eine Frage die mich schon länger beschäftigt und die ich nirgendwo wirklich klar beantwortet finde.
Ich arbeite als Affiliate für mehrere Programme, davon sind zwei aus den USA und eines aus den Niederlanden. Die überweisen mir meine Provisionen in Dollar bzw. Euro direkt auf mein deutsches Konto. Ich bin in Deutschland gemeldet, mache alles als Einzelunternehmer.
Meine Frage: Wie genau funktioniert das steuerlich wenn Einnahmen aus dem Ausland kommen? Muss ich die irgendwie anders angeben als deutsche Einnahmen? Gibt es da Doppelbesteuerungsabkommen die ich beachten muss, oder landen die einfach ganz normal in meiner deutschen Einkommensteuererklärung?
Bei den US-Programmen haben die mich nach meiner deutschen Steuernummer gefragt (W-8BEN Formular oder sowas ähnliches) – ich hab das ausgefüllt aber ehrlich gesagt nicht ganz verstanden worum es da geht.
Zusätzlich: Die Provisionen kommen manchmal mit Verzögerung, also im Juli für Verkäufe aus Mai. Zählt dann der Zahlungseingang oder der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung?
Bin gerade dabei meine Unterlagen fürs laufende Jahr zu sortieren, nutze den Sommer um das mal in Ordnung zu bringen bevor der Herbst mit dem ganzen Jahresabschluss-Stress kommt. Wäre super wenn jemand mit Erfahrung kurz aufklären kann.
Danke schonmal!
Kurz zur Dollarsache: Den Wechselkurs für die Buchhaltung kannst du auch mit dem offiziellen EZB-Jahresdurchschnittskurs machen wenn du es dir einfach halten willst – viele machen das so und das FA akzeptiert das in der Regel.
Das W-8BEN Formular ist eigentlich ziemlich standard bei US-Programmen – damit bestätigst du dem amerikanischen Unternehmen, dass du kein US-Steuerpflichtiger bist und die Zahlungen nach Deutschland gehen. Im Ergebnis wird dadurch der US-Quellensteuerabzug verhindert oder reduziert, weil zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Ohne das Formular würden die einfach 30% Quellensteuer einbehalten.
Die Einnahmen selbst landen bei dir komplett normal in der deutschen Einkommensteuererklärung – du gibst sie als Betriebseinnahmen an, ganz egal ob die aus den USA, den Niederlanden oder von irgendwo sonst kommen. Das Finanzamt will wissen was bei dir angekommen ist.
Zur Zeitfrage: Als Einnahmen-Überschuss-Rechner (also wenn du keine Bilanzierung machst) gilt das Zuflssprinzip – sprich der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf deinem Konto zählt. Das vereinfacht die Sache eigentlich, weil du einfach die Kontoauszüge nimmst und nichts hochrechnen musst.
Dollar-Einnahmen musst du zum Tageskurs am Zahlungseingang in Euro umrechnen, das sollte deine Bank eigentlich schon machen. Trotzdem für die Buchhaltung den Kurs dokumentieren.
Ich sag mal so: Für alles was über das Grundsätzliche rausgeht, würde ich wirklich einen Steuerberater fragen. Ich hab das selbst eine Weile versucht alleine hinzubekommen und am Ende war der Aufwand größer als gedacht. Gerade wenn mehrere Länder im Spiel sind, können da Kleinigkeiten auftauchen die man als Laie nicht auf dem Schirm hat. Das mit dem Zuflußprinzip stimmt so wie DataMarc schreibt, das ist Standard bei der EÜR. Aber ob in deinem Fall noch andere Besonderheiten gelten, da bin ich vorsichtig sowas pauschal zu beantworten. Muss ich als Affiliate ein Gewerbe anmelden oder reicht Kleinunternehmer? – da war auch schon viel Diskussion zu Grundlagenfragen, vielleicht hilft dir das noch zusätzlich.
Ich kenn das W-8BEN auch, hab das bei ein paar Programmen ausgefüllt. DataMarc hat das gut erklärt. Ich würd aber noch ergänzen: bei den niederländischen Programmen ist das nochmal simpler weil EU, da gibst du einfach deine deutsche USt-ID an (falls du umsatzsteuerpflichtig bist) und das war's im Grunde. Reverse Charge und so weiter greift da aber eher bei B2B-Dienstleistungen, bei Affiliate-Provisionen ist das je nach Programm unterschiedlich – lohnt sich mal genau nachzufragen wie die das abrechnen.
Was ich bei mir gemerkt hab: manche US-Programme schicken am Jahresende einen 1042-S Beleg. Den brauchst du in Deutschland eigentlich nicht wirklich einreichen, aber aufheben schadet nicht falls das Finanzamt mal fragt.