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Homeoffice-Pauschale 2026 - gilt die auch für Affiliate-Arbeit?

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S.Weber28
Beiträge: 13
Themenstarter
(@s-weber28)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#23]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer Frage, bei der ich mir nicht sicher bin und hoffe, dass hier jemand Erfahrung damit hat.

Ich mache mein Affiliate-Geschäft hauptsächlich von zuhause aus, also klassisches Homeoffice. Seit ich angefangen habe, arbeite ich quasi jeden Tag am Schreibtisch, recherchiere, schreibe Texte, pflege Websites usw. Das ist alles kein Geheimnis.

Jetzt geht es um die Homeoffice-Pauschale. Ich habe gelesen, dass die seit 2023 auf 6 Euro pro Tag erhöht wurde und man bis zu 210 Tage im Jahr ansetzen kann, also maximal 1.260 Euro. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch für mich gilt, wenn ich das Affiliate-Geschäft als Nebengewerbe betreibe und keinen separaten, abschließbaren Arbeitszimmer habe. Ich sitze nämlich nur am Wohnzimmertisch mit meinem Laptop.

Außerdem: Muss ich irgendwie nachweisen, wann ich gearbeitet habe? Ein Arbeitszeitbuch führe ich nicht, das wäre mir ehrlich gesagt viel zu aufwendig. Zählen da auch Tage, an denen man nur kurz was nachgeschaut hat, oder muss man wirklich stundenlang dran gesessen sein?

Bin gerade dabei, meinen Kram für die Steuererklärung 2025 zusammenzusuchen, bevor der Sommer komplett in Urlaub und Ablenkung versinkt. Würde das gerne noch vorher klären.

Danke schon mal!


2 Antworten
MarkusH84
Beiträge: 29
(@markush84)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz ergänzt: Wenn du parallel noch einen Hauptjob mit Büropflicht hast, wirds komplizierter. Dann können diese Tage nämlich nicht doppelt zählen. Einfach mal drauf achten wenn du die Tage zusammenzählst.


Antwort
Markus K.
Beiträge: 7
(@datatracker47)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Die Pauschale gilt grundsätzlich auch für Selbständige und Gewerbetreibende im Nebenerwerb, also sollte das für dich passen. Entscheidend ist, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend von zuhause gearbeitet hast und nicht noch irgendwo anders (z.B. Hauptjob im Büro). Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür explizit nicht – das ist ja gerade der Punkt der Pauschale, die wurde 2023 genau deshalb entbürokratisiert.

Zum Nachweis: Ein lückenloses Arbeitszeitbuch fordert das Finanzamt bei der Pauschale in der Regel nicht, aber irgendeine Dokumentation schadet nie. Ich track meine Arbeitstage einfach über meine Projektdaten – wann Artikel veröffentlicht wurden, wann ich in Analytics aktiv war usw. Das ergibt sich bei mir fast automatisch aus den Daten (hab das auch schon mal im Analytics-Thread hier im Forum erwähnt, wie nützlich gute Datenpflege ist).

Ein Tag zählt übrigens nicht, wenn du nur kurz eine E-Mail gelesen hast – da wird erwartet, dass es ein echte Arbeitstag war. Die genaue Grenze ist nicht gesetzlich definiert, aber "überwiegend" ist die Daumenregel.


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