Seite wählen

Nutzungsbedingungen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nutzungsbedingungen von Affiliate-Netzwerken – rechtlich bindend?

5 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
18 Ansichten
Stefan84
Beiträge: 7
Themenstarter
(@stefan84)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#32]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit ein paar Monaten intensiver mit dem Thema Affiliate und stoße immer wieder auf eine Frage, die mir noch niemand wirklich klar beantworten konnte: Wie verbindlich sind eigentlich die Nutzungsbedingungen der Affiliate-Netzwerke aus rechtlicher Sicht?

Konkreter Hintergrund: Ich bin gerade dabei, meine Sommerkampagne aufzubauen und habe bei zwei verschiedenen Netzwerken die AGBs durchgelesen. Da steht z.B. drin, dass bestimmte Traffic-Quellen verboten sind oder dass man bei Verstößen sofort gesperrt werden kann – ohne Vorwarnung und ohne ausstehende Provisionen auszuzahlen.

Mich beschäftigen dabei zwei Sachen:

Erstens – wenn ein Netzwerk mich sperrt und einbehaltene Provisionen nicht auszahlt, hab ich da überhaupt rechtliche Handhabe? Oder sind das Klauseln die voll wirksam sind weil ich ja zugestimmt hab?

Zweitens – wenn ich als Publisher versehentlich gegen eine Regel verstoße, die ich übersehen hab (die AGBs sind ja teilweise 20 Seiten lang), kann mich das Netzwerk dann auch schadensersatzpflichtig machen?

Ich frage das weil ich nicht mit einem Anwalt anfangen will wenn es vielleicht schon Erfahrungen hier im Forum gibt. Vielleicht hat jemand sowas schon erlebt oder kennt sich mit AGB-Recht ein bisschen aus?

Danke schon mal!
Stefan


4 Antworten
Gerhard_1952
Beiträge: 18
(@gerhard_1952)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich lese hier im Forum schon eine Weile mit und möchte einen Punkt ergänzen, der mir wichtig erscheint.

Die Diskussion über §307 BGB ist grundsätzlich richtig, aber ich würde ein wenig zur Vorsicht mahnen. Man muss unterscheiden: Handelt es sich beim Netzwerk um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder im EU-Ausland? Bei ausländischen Netzwerken – und das ist gar nicht so selten – kann deutsches AGB-Recht unter Umständen gar nicht direkt anwendbar sein, wenn im Vertrag eine andere Rechtsordnung vereinbart wurde.

Das ist nicht nur Theorie. Ich hab mich mit solchen Fragen schon beschäftigt, weil ich bei meinen kleinen Projekten immer sehr genau auf Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen achte – das hat mir schon einige Male geholfen, Probleme zu vermeiden bevor sie entstehen. Wer die Grundlagen nicht kennt, läuft leicht in Fallen.

Mein Rat: Schau dir bei jedem Netzwerk zuerst an, welches Recht und welcher Gerichtsstand vereinbart wurde. Das steht meistens irgendwo am Ende der AGB. Wenn da 'Recht des Staates Delaware' oder ähnliches steht, sieht die Rechtslage ganz anders aus als bei einem deutschen Anbieter. Das sollte man wissen bevor man auf Kulanz-Schreiben setzt.


Antwort
Mira92
Beiträge: 3
(@mira92)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hey Stefan,

zu dem Thema hab ich tatsächlich schon etwas Erfahrung gesammelt, weil ich mich bei Kooperationen generell viel mit der rechtlichen Seite befassen muss – hab dazu auch mal was im Thread Wie erklärt man Auftraggebern den eigenen Affiliate-Hintergrund? geschrieben.

Zur Frage: Grundsätzlich ja, du hast den AGB zugestimmt, also sind sie erstmal bindend. Aber – und das ist wichtig – nicht alle Klauseln sind automatisch wirksam. Im deutschen AGB-Recht gibt es sogenannte überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln (§§ 305c, 307 BGB), die unwirksam sein können, auch wenn du zugestimmt hast.

Ein sofortiger Provisionseinbehalt ohne Vorwarnung bei einem Erstverstoß könnte z.B. so eine Klausel sein – das kommt auf die konkrete Formulierung an. Speziell der Punkt mit Schadensersatz bei versehentlichen Verstößen wäre für mich der kritischere: Da würde ich tatsächlich einmal kurz mit einem Anwalt sprechen, das kostet oft weniger als man denkt und gibt dir Sicherheit für alle zukünftigen Netzwerke.

Kurze Antwort: Nicht alles was in AGBs steht ist rechtlich durchsetzbar. Aber du musst im Einzelfall prüfen lassen.


Antwort
T.Mueller
Beiträge: 22
(@t-mueller)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz gesagt: Lass das ein Anwalt prüfen wenn's um echtes Geld geht. Für kleine Beträge lohnt sich der Aufwand nicht, da würd ich einfach das Netzwerk wechseln.


Antwort
Thomas B.
Beiträge: 12
(@t-bergmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Da kann ich aus eigener Erfahrung was dazu sagen. Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall bei einem kleineren Netzwerk – Sperrung ohne Vorwarnung, ca. 340€ Provision einbehalten. Hab erst auf Kulanz geschrieben, dann formlos auf Zahlung bestanden unter Verweis auf §307 BGB. Hat am Ende funktioniert, die haben ausgezahlt.

Aber: Das klappt nicht immer und hängt stark davon ab wie professionell das Netzwerk aufgestellt ist. Bei den großen (Awin, Tradedoubler etc.) läuft das anders als bei irgendwelchen kleinen Anbietern.

Zum Schadensersatz bei versehentlichem Verstoß: Hab ich noch nie gehört dass ein Netzwerk das ernsthaft durchgesetzt hätte gegenüber einem Publisher. Wäre auch schwer zu begründen bei Fahrlässigkeit wenn die AGB-Klausel selbst schon unklar formuliert ist. Das ist eher eine Drohkulisse in den Verträgen.

Für die Grundlagen zum Gewerbethema im Affiliate-Kontext übrigens auch nützlich: Muss ich als Affiliate ein Gewerbe anmelden oder reicht Kleinunternehmer? – da wird auch über die rechtliche Einordnung diskutiert.


Antwort
Teilen: