Hallo zusammen,
ich betreibe seit einiger Zeit eine Vergleichsseite für Klimageräte – passt ja gerade gut in die Jahreszeit, die Zugriffe explodieren gerade förmlich. Nun bin ich aber über eine Frage gestolpert, bei der ich mir wirklich nicht sicher bin und die mich schon eine Weile beschäftigt.
Wenn ein Nutzer über meinen Affiliate-Link direkt zum Shop eines Händlers gelangt und dort kauft, bin ich dann als Seitenbetreiber in irgendeiner Form verpflichtet, selbst Informationen zum Widerrufsrecht bereitzustellen? Also auf meiner eigenen Seite? Oder liegt das komplett beim Händler, da der Kaufvertrag ja mit ihm zustande kommt und nicht mit mir?
Ich frage, weil mir ein Bekannter erzählt hat, dass Abmahnungen auch Affiliates treffen können, wenn auf der Seite irgendwie der Eindruck entsteht, man würde selbst verkaufen. Ich glaube, meine Seite macht das nicht – aber wie genau zieht man da die Grenze?
Noch eine Anschlussfrage: Gilt das auch für digitale Produkte, die man per Affiliate bewirbt? Bei Software oder Downloads soll das Widerrufsrecht ja sowieso oft ausgeschlossen sein, aber ich blick da ehrlich gesagt nicht ganz durch.
Freue mich über Erfahrungen oder Einschätzungen. Ich bin kein Jurist, also bitte möglichst verständlich erklären 😅
Danke, H. Weber
Ich kenn das Thema aus einem anderen Winkel – ich hab mich ja intensiv mit Tracking und Seitenaufbau beschäftigt (u.a. Tracking-Tools bei Affiliate-Restart: Sofort Hotjar oder erstmal abwarten?) und dabei ist mir aufgefallen wie wichtig die Darstellung der Seite rechtlich sein kann.
Markus hat das gut zusammengefasst. Der entscheidende Punkt ist wirklich die Frage: Wie präsentiert sich deine Seite? Wirkt sie redaktionell-vergleichend oder eher wie ein Shop? Das ist keine rein visuelle Frage, das hat rechtliche Konsequenzen.
Was ich konkret empfehlen würde: Schreib irgendwo klar hin, dass du Preisvergleiche anbietest und Nutzer beim Kauf auf externe Shops weitergeleitet werden. Am besten nicht nur im Kleingedruckten, sondern sichtbar. Das allein löst zwar nicht alle Fragen, reduziert aber das Risiko erheblich, dass jemand argumentiert du hättest den Eindruck eines eigenen Shops erweckt.
Bei digitalen Produkten würde ich die Finger von zu detaillierten Aussagen zum Widerrufsrecht lassen – das ist Sache des Händlers. Wenn du da was Falsches schreibst, kann das eher schaden als nützen.
Ich hab mich mit Klimaanlagen-Affiliate selbst beschäftigt (gerade im Sommer läuft das ja richtig gut, kann ich bestätigen) und bin dabei auch über rechtliche Fragen gestolpert. Hab da sogar mal einen Thread dazu gestartet: Klimaanlagen-Nische: Provisionen besser bei Fachshops als Amazon?
Zur Frage: Ich bin da ähnlich vorgegangen wie T.Weber oben beschreibt. Klarer Hinweis auf der Seite, dass man zu externen Shops weitergeleitet wird. Was ich zusätzlich noch gemacht hab – ich verweise nirgendwo auf meiner Seite aktiv aufs Widerrufsrecht, weder positiv noch negativ. Einfach gar nicht erwähnen wenn es nicht dein Thema ist. So kann dir niemand vorwerfen du hättest da was Falsches geschrieben.
Die Frage mit digitalen Produkten ist wirklich ein eigenes Thema. Ich bewerte das ehrlich gesagt immer fallweise – bei manchen Programmen steht im Partnerprogramm-Vertrag sogar drin was du kommunizieren darfst und was nicht. Lohnt sich mal reinzuschauen.
Also ich kenn mich mit dem ganzen Rechtskram nicht so tief aus, aber ich hab bei meinen Nischenprojekten immer darauf geachtet, dass meine Seiten eindeutig als Vergleichs- oder Empfehlungsseiten erkennbar sind. Hab sogar mal nen kleinen Hinweis oben eingebaut, sowas wie 'Diese Seite vergleicht Produkte und enthält Affiliate-Links. Käufe werden über externe Shops abgewickelt.'
Ob das rechtlich 100% ausreicht weiß ich nicht, aber ich fand das zumindest eine pragmatische Lösung. Für wirkliche Rechtsicherheit würd ich nen Anwalt fragen ehrlichgesagt, gerade wenns um Abmahnrisiken geht.
Kurz gesagt: Du bist kein Händler, also kein Widerrufsrecht von dir gefordert. Aber pass auf was du auf deiner Seite formulierst – irreführende Angaben können trotzdem Probleme machen.