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Affiliate-Links in E-Mails – gilt da auch Kennzeichnungspflicht?

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StefanH
Beiträge: 8
Themenstarter
(@stefanh)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#29]

Hallo zusammen,

ich hab mich jetzt schon eine Weile mit meiner Affiliate-Seite beschäftigt und starte gerade ein Sommerprojekt: ich will zusätzlich einen Newsletter aufbauen, um meine Leser besser zu binden und natürlich auch Produkte zu empfehlen.

Jetzt bin ich aber unsicher was die Kennzeichnung von Affiliate-Links in E-Mails angeht. Auf meiner Website mach ich das schon ordentlich mit einem Hinweis am Anfang bzw. direkt beim Link. Aber wie ist das bei einem Newsletter? Reicht da ein einmaliger Hinweis oben in der Mail, z.B. 'Diese E-Mail enthält Affiliate-Links'? Oder muss ich jeden einzelnen Link separat kennzeichnen?

Ich frag mich auch ob da irgendwas anderes gilt als auf einer normalen Website, weil der Newsletter ja direkt ins Postfach geht und nicht öffentlich zugänglich ist. Hat da jemand Erfahrung oder weiß wie das rechtlich einzuordnen ist?

Noch ne zweite Frage: Falls ich für meinen Newsletter eine Landing-Page baue, auf der man sich einträgt – brauche ich da nochmal gesonderte rechtliche Hinweise neben dem normalen Datenschutz?

Würde mich über Einschätzungen freuen, bin in dem Bereich noch nicht so sicher.


1 Antwort
Michael-Bauer
Beiträge: 14
(@michael-bauer)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Das ist eine gute Frage, die viele unterschätzen. Kurz gesagt: Ja, die Kennzeichnungspflicht gilt auch im Newsletter, denn der kommerzielle Charakter muss für Empfänger klar erkennbar sein – egal ob Website oder E-Mail.

Ein pauschaler Hinweis oben in der Mail ist in der Praxis weit verbreitet und wird von vielen als ausreichend betrachtet, aber wirklich wasserdicht ist es, wenn du Affiliate-Links auch direkt als solche markierst, zumindest mit einem kurzen '(Affiliate-Link)' oder '*' mit Erklärung am Ende.

Zur Landing-Page: Ja, wenn du dort E-Mail-Adressen sammelst, brauchst du eine ordentliche Datenschutzerklärung, die erklärt welche Daten du wofür verarbeitest, inklusive des Newsletter-Tools das du nutzt. Das ist eigentlich Standard, aber wird oft vergessen.

Ich hab mich zu dem Thema früher schon mal im Forum geäußert, als es um die Erklärung von Affiliate-Links im Content ging: Wie erkläre ich Affiliate-Links im Content ohne aufdringlich zu wirken? – einiges davon lässt sich sinngemäß übertragen.

Für verbindliche Auskunft würde ich trotzdem empfehlen, einmal kurz einen Anwalt zu fragen. Gerade bei Newslettern kann eine Abmahnung schnell kommen wenn irgendjemand das als Schleichwerbung wertet.


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