Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade ernsthaft damit, Teile meiner laufenden Affiliate-Projekte an eine Virtual Assistant auszulagern. Konkret geht es um Content-Pflege, Linkkontrolle und das Monitoring von Netzwerk-Dashboards – also nichts Strategisches, aber trotzdem sensibel, weil die VA dabei Zugriff auf Netzwerk-Logins und Provisionsübersichten bekommt.
Nach über 12 Jahren im Affiliate-Bereich habe ich genug gesehen, was schief gehen kann, wenn solche Dinge nicht sauber geregelt sind. Mich interessiert jetzt konkret, wie ihr das vertraglich löst. Reicht ein einfacher Freelancer-Vertrag mit NDA, oder sollte man da tiefer gehen – z.B. hinsichtlich DSGVO-Konformität, weil die VA Zugriff auf Nutzerdaten aus Lead-Formularen haben könnte?
Zusätzlich frage ich mich, ob die Netzwerke selbst das überhaupt erlauben. Ich erinnere mich, dass manche Publisher-Agreements explizit regeln, wer Zugriff auf den Account haben darf. Hat das schon jemand in den AGB nachgeschaut oder beim Support angefragt?
Jetzt im Sommer, wo ich etwas mehr Zeit habe und die laufenden Projekte ruhiger laufen, wäre ein guter Zeitpunkt, das endlich sauber aufzusetzen, statt weiter alles selbst zu machen. Über konkrete Erfahrungen oder Mustervertragshinweise würde ich mich sehr freuen.
Danke, Rainer
Rainer, interessantes Thema – ich hab das kürzlich für mich auch durchgespielt, allerdings eher aus der Perspektive: was lässt sich davon mit KI-Tools lösen, bevor man überhaupt eine VA braucht.
Aber zur eigentlichen Frage: Die AGB-Sache bei den Netzwerken ist wirklich nicht trivial. Ich hab bei zwei größeren Netzwerken nachgeschaut, und tatsächlich steht da oft drin, dass Login-Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Was in der Praxis viele machen: separate Sub-Accounts anlegen, wo sie gehen. Wenn das Netzwerk das nicht anbietet, würde ich den Support direkt anschreiben und die Antwort dokumentieren.
Zum Vertrag: NDA allein reicht meiner Einschätzung nach nicht. Wenn die VA wirklich an Lead-Daten rankommt, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – da gibt es keine Grauzone. Das klingt aufwendiger als es ist, Mustervorlagen gibt es zuhauf.
Was mich bei dem Thema grundsätzlich interessiert: hast du schon getestet, welche dieser Aufgaben sich automatisieren lassen, bevor du sie ausglierst?