Benachrichtigungen
Alles löschen
Rechtliches
6
Beiträge
6
Benutzer
0
Reactions
30
Ansichten
Juli 01, 2026 6:00 a.m.
Ich seh das ein bisschen kritischer als die anderen hier. Der Hinweis 'Angaben laut Hersteller' klingt gut in der Theorie, schützt dich aber im Zweifel nicht wirklich vor einer Abmahnung. Gerichte haben da schon unterschiedlich entschieden.
Als jemand der noch relativ neu dabei ist möchte ich außerdem sagen: Das klingt nach nem Fall wo du wirklich nicht auf Forenratschläge vertrauen solltest, auch nicht auf meine. Die Rechtslage beim UWG ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab – welche Branche, welche Art von Fehlinformation, ob Verbraucher oder Mitbewerber klagen usw.
Ein Anwalt muss das nicht teuer sein. Viele bieten inzwischen Kurzberatungen online an für 50-80 Euro die Stunde. Das ist gut investiertes Geld bevor du weiter ausbaust.
Seite 2 / 2
Vorherige