Hallo zusammen,
ich bin seit gut zwei Jahren in Rente bzw. Pension und habe hier in der Community schon einige interessante Gespräche über Kooperationen und kleine Nebenprojekte geführt. Jetzt stelle ich mir aber ernsthaft die Frage, was steuerlich auf mich zukommt, wenn ich tatsächlich anfange, durch Affiliate-Partnerschaften oder ähnliche Projekte ein bisschen Geld zu verdienen.
Meine Situation: Ich bekomme eine ordentliche Pensionszahlung, die bereits versteuert wird. Nun möchte ich vielleicht das eine oder andere Partnerprojekt starten – nichts Riesiges, aber vielleicht 200 bis 400 Euro im Monat. Was bedeutet das steuerlich? Muss ich das separat melden? Gibt es da eine Freigrenze, unterhalb derer das keine Rolle spielt? Und wie verhält sich das mit meiner bestehenden Steuerpflicht als Pensionär?
Ich frage deshalb, weil ich in meinem Berufsleben natürlich immer mit Steuerberatern gearbeitet habe, aber das war damals alles viel komplexer. Jetzt geht es mir wirklich nur um überschaubare Summen, und ich würde gerne erstmal verstehen, ob ich überhaupt einen Freibetrag habe oder ob jeder Euro sofort relevant wird.
Falls hier jemand ähnliche Erfahrungen als Rentner oder Pensionär gemacht hat – ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis! Und wenn ihr selbst in solchen Kooperations-Konstellationen seid, würde mich auch interessieren, wie ihr das organisiert habt.
Hallo Horst,
als jemand, der sich intensiv mit dem Aufbau von Partnerschaftsprogrammen beschäftigt (auch das Thema Branding spielt da rein, dazu hab ich übrigens mal was geschrieben: Personal Branding als Affiliate – wie viel Aufwand lohnt sich wirklich?), kann ich dir zumindest sagen, wie das bei mir grundsätzlich funktioniert – auch wenn ich kein Pensionär bin.
Affiliate-Einnahmen gelten steuerrechtlich in aller Regel als gewerbliche Einkünfte, sobald eine gewisse Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht da ist. Das heißt: Selbst wenn du unter 400 Euro im Monat bleibst, ist das dem Finanzamt grundsätzlich zu melden. Die vielzitierte 'Freigrenze' von 410 Euro bezieht sich auf den Jahresgewinn aus sonstigen Einkünften – bei gewerblichen Einkünften greift das nicht automatisch.
Für Pensionäre ist außerdem wichtig: Nebeneinkünfte können theoretisch dazu führen, dass dein Steuersatz insgesamt steigt, weil alles zusammengerechnet wird (Progressionsvorbehalt ist hier aber eher bei ausländischen Einkünften relevant).
Mein ehrlicher Rat: Für diese spezifische Konstellation – Pension plus gewerbliches Nebeneinkommen – würde ich zumindest einmalig einen Steuerberater befragen. Die Erstberatung kostet überschaubar und gibt dir Sicherheit. Hier im Forum können wir Erfahrungen teilen, aber keine Rechtsberatung ersetzen.
Kurz aus meiner eigenen Wiedereinstiegs-Erfahrung: Ich habe festgestellt, dass das Finanzamt bei regelmäßigen Einnahmen aus Affiliate-Programmen relativ schnell eine Gewerbeanmeldung erwartet – egal wie klein die Summen sind. Das ist lästig aber nicht schlimm. Hast du schon geschaut ob du vielleicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst? Das würde dir zumindest die Umsatzsteuer-Thematik erstmal vom Hals halten und ist für den Einstieg oft sinnvoll. Wobei ich sagen muss: Die genaue Wechselwirkung mit Pensionseinkünften kenn ich wirklich nicht gut genug um dir das zu beantworten, da würd ich Markus zustimmen – einmal kurz zum Steuerberater lohnt sich.
Freigrenze hin oder her – aus Traffic- und Praxis-Perspektive rate ich dazu, von Anfang an sauber zu dokumentieren was reinkommt. Wer später skalieren will, ist froh wenn er von Tag 1 an ordentliche Aufzeichnungen hat. Finanzamt-Fragen lösen sich dadurch nicht von selbst, aber du sparst dir später viel Stress.