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Link-Tausch mit anderen Affiliates – wie absichern ohne Anwalt?

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Martin83
Beiträge: 2
Themenstarter
(@martin83)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#58]

Hey zusammen, ich bin nach einer langen Pause wieder aktiv und versuche gerade, meine neue Ausrichtung rund um Software-Empfehlungen und Personal Brand aufzubauen. Dabei kommt natürlich früher oder später das Thema gegenseitige Verlinkungen auf den Tisch – also klassische Link-Deals zwischen zwei Affiliate-Seiten.

Ich habe jetzt schon zweimal über solche Kooperationen nachgedacht, aber jedes Mal zögere ich, weil ich nicht weiß wie man das vernünftig absichert. Es geht mir weniger ums große Vertragswerk, aber ein Mindestmaß an Rechtssicherheit wäre schon schön. Zum Beispiel:

- Was passiert wenn einer von uns den Link einfach wieder entfernt?
- Reicht eine einfache E-Mail-Vereinbarung als Beleg?
- Muss da irgendwo stehen dass es sich um ein wechselseitiges Verhältnis handelt – auch steuerlich?
- Und wie ist das mit Google? Die mögen Link-Deals ja offiziell nicht, also wie dokumentiert man das intern ohne sich selbst zu belasten?

Ich frage mich auch ob das in der Software-Nische anders gehandhabt wird als z.B. bei klassischen Produktseiten. Habt ihr da Erfahrungen oder Vorlagen die ihr verwendet? Wäre super wenn jemand der schon länger dabei ist einfach mal schildert wie er sowas in der Praxis regelt. Mir geht es nicht um perfekte Juristerei, sondern einfach darum nicht naiv in sowas reinzustolpern.


2 Antworten
Stefan89
Beiträge: 9
(@stefan89)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich sehe das ehrlich gesagt etwas skeptischer. Bei gegenseitigen Link-Deals ist die rechtliche Absicherung oft das kleinere Problem – das größere ist ob der Deal überhaupt Sinn ergibt. Wenn der andere Teil einfach einen Link entfernt, was willst du dann machen? Klagen wegen ein paar Backlinks? Das lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht.

Was ich sinnvoller finde: Klare mündliche oder schriftliche Absprache per Mail mit konkreter Laufzeit (z.B. 12 Monate), und dann einfach regelmäßig prüfen ob die Links noch da sind. Tools gibts dafür genug. Wenn jemand den Link still und heimlich entfernt, bekommst du das schnell mit.

Für die Steuerfrage: Wenn kein Geld fließt, also reiner Linktausch, ist das steuerlich meist irrelevant. Sobald aber einer dem anderen was zahlt oder Gegenleistungen vereinbart werden die einen Wert haben, wird's anders – da wär ich vorsichtig und würd das kurz mit nem Steuerberater abklären. Das muss kein großes Thema werden aber einmal nachfragen kostet nicht viel.

Die Software-Nische ist da nicht wirklich anders als andere, glaub ich.


Antwort
T.Hoffmann19
Beiträge: 3
(@t-hoffmann19)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Gute Frage, ich hab mich das auch schon gefragt – gerade weil ich selbst gerade versuche alles rechtlich sauber aufzusetzen (ich hatte das Thema Gewerbe auch schon separat angeschaut: Affiliate-Einnahmen im Urlaub – Gewerbe anmelden oder nicht?).

Nach allem was ich bisher gelesen habe: Eine formlose E-Mail-Vereinbarung kann tatsächlich als Beleg dienen, solange sie klar formuliert ist. Also: wer verlinkt wen, auf welcher Seite, in welchem Zeitraum, und was passiert wenn einer kündigt. Keine Ahnung ob das vor Gericht standhält aber es schafft zumindest eine Grundlage.

Das Google-Thema würde ich ehrlich gesagt separat betrachten. Die interne Dokumentation für dich selbst hat erstmal nichts mit dem zu tun was du nach außen kommunizierst. Ich würde einfach nicht per E-Mail schreiben 'wir tauschen Links um Rankings zu verbessern' – das ist halt das klassische Problem.

Bin aber auch kein Experte, ich lerne das gerade alles parallel auf.


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